Amtliche Bekanntmachung 

Amtliche Bekanntmachung 

Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) 


Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers 

Der Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark erlässt als untere Wasserbehörde folgende 

 Allgemeinverfügung 

1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. § 45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt. 

2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen wird wie folgt beschränkt:
Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt. 

3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 

4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.09.2025. 

5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet. 

Rechtsgrundlagen 

  • §§ 44, 45 Brandenburger Wassergesetz (BbgWG) vom 13.07.1994 (GVBl. I S. 302) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBL. I/12 [Nr. 20] zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2017 (GVBl. I/17 [28]). 
  • §§ 100, 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901) i. V. m. § 103 BbgWG 
  • § 1 Abs.1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. I/09, [12], S. 262, 264), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 8], S. 4) i. V. m. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 G. v. 25.06.2021 (BGBL. I S. 2154) 
  • § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2021 (BGBl. I S. 4650). 

Anfragen/Nachfragen an den Vorstand

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Anfragen/Nachfragen an den Vorstand der Miteigentümergemeinschaft bitte nur über den Briefkasten des Kleingartenverein Teltow Ost e.V. einreichen.

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Vielen Dank Euer Vorstand

Achtung Betrugsversuch

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Wir warnen dringend alle Pächter vor einer ausländischen Firma (Ungarn / Polen).

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Nach Ausführung der Arbeiten geht die Rechnung in die Tausende.

Vorsicht !!!!!!Vorsicht!!!!!!!

Euer Vorstand

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuererklärung

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuererklärung

An alle Miteigentümer der Erwerbergemeinschaft Teltow Ost:

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Potsdam / Rechtsanwalt Schuster wurde für das Grundstück der Kleingartenanlage Teltow Ost aufgrund der Vielzahl von Miteigentümern eine Sonderregelung getroffen.

Es wird die bestehende Besteuerung nach dem alten Grundsteuerrecht fortgesetzt.

Ab dem 01.01.2025 gilt das neue Grundsteuerrecht.

Das Finanzamt Potsdam ist betreffend der Grundsteuer an die Vorsitzende Frau Gericke herangetreten.
Die Nutzer haben ein dementsprechendes Schreiben erhalten.