An alle Miteigentümer der Erwerbergemeinschaft Teltow Ost:

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Potsdam / Rechtsanwalt Schuster wurde für das Grundstück der Kleingartenanlage Teltow Ost aufgrund der Vielzahl von Miteigentümern eine Sonderregelung getroffen.

Es wird die bestehende Besteuerung nach dem alten Grundsteuerrecht fortgesetzt.

Ab dem 01.01.2025 gilt das neue Grundsteuerrecht.

Das Finanzamt Potsdam ist betreffend der Grundsteuer an die Vorsitzende Frau Gericke herangetreten.
Die Nutzer haben ein dementsprechendes Schreiben erhalten.