Sprechstunde am 7.2. entfällt
Die Sprechstunde am 07.02.2026 fällt leider witterungsbedingt aus. Die nächste Sprechstunde findet am 07.03.2026 statt.
Die Sprechstunde am 07.02.2026 fällt leider witterungsbedingt aus. Die nächste Sprechstunde findet am 07.03.2026 statt.
Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers
Der Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark erlässt als untere Wasserbehörde folgende
Allgemeinverfügung
1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. § 45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt.
2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen wird wie folgt beschränkt:
Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt.
3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.09.2025.
5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet.
Rechtsgrundlagen
Für alle Mitglieder die im Falle eines Verkaufs einen Notar benötigen ist hier unser Ansprechpartner:
BARTSCH – BONGARD
Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notar
Halberstädter Str. 6
10711 Berlin
Tel.: +49 30 / 890 641 0
Fax: +49 30 / 890 641 33
Mail: kanzlei@ra-bartsch.de
Sicherer Datentransfer:
ra-bartsch.de/webbriefkasten
Bürozeiten
Mo. – Do.: 9 – 18 Uhr
Fr.: 9 – 14 Uhr
Anfragen/Nachfragen an den Vorstand der Miteigentümergemeinschaft bitte nur über den Briefkasten des Kleingartenverein Teltow Ost e.V. einreichen.
Vielen Dank Euer Vorstand
Wir warnen dringend alle Pächter vor einer ausländischen Firma (Ungarn / Polen).
Fahren durch unsere Anlage mit weißen und blauen Mercedes Transporter und bieten Dachdeckerarbeiten preiswert an.
Nach Ausführung der Arbeiten geht die Rechnung in die Tausende.
Vorsicht !!!!!!Vorsicht!!!!!!!
Euer Vorstand
Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Potsdam / Rechtsanwalt Schuster wurde für das Grundstück der Kleingartenanlage Teltow Ost aufgrund der Vielzahl von Miteigentümern eine Sonderregelung getroffen.
Es wird die bestehende Besteuerung nach dem alten Grundsteuerrecht fortgesetzt.
Ab dem 01.01.2025 gilt das neue Grundsteuerrecht.
Das Finanzamt Potsdam ist betreffend der Grundsteuer an die Vorsitzende Frau Gericke herangetreten.
Die Nutzer haben ein dementsprechendes Schreiben erhalten.