Amtliche Bekanntmachung 

Amtliche Bekanntmachung 

Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) 


Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers 

Der Landrat des Landkreises Potsdam- Mittelmark erlässt als untere Wasserbehörde folgende 

 Allgemeinverfügung 

1. Der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG i. V. m. § 45 BbgWG wird wie folgt beschränkt:
Die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken wird untersagt. 

2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen privater Haushalte mittels Brunnen wird wie folgt beschränkt:
Die Bewässerung wird in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr untersagt. 

3. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark. 

4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt vorerst bis zum 30.09.2025. 

5. Die sofortige Vollziehung zu Nr. 1 und 2 wird angeordnet. 

Rechtsgrundlagen 

  • §§ 44, 45 Brandenburger Wassergesetz (BbgWG) vom 13.07.1994 (GVBl. I S. 302) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBL. I/12 [Nr. 20] zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2017 (GVBl. I/17 [28]). 
  • §§ 100, 46 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901) i. V. m. § 103 BbgWG 
  • § 1 Abs.1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 7. Juli 2009 (GVBl. I/09, [12], S. 262, 264), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I/18, [Nr. 8], S. 4) i. V. m. § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 3 G. v. 25.06.2021 (BGBL. I S. 2154) 
  • § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.10.2021 (BGBl. I S. 4650). 

Wichtig für alle Ig-AB Mitglieder

Wichtig für alle Ig-AB Mitglieder

Wie uns am 06.Dezember 2024 schriftlich vom Abwasserzweckverband mitgeteilt wurde, ist ab 01.01.2025 ein anderes Entsorgungsunternehmen für uns zuständig.

Die erste Entsorgungsfahrt soll ab 06.01.2025 stattfinden.

Sollten Probleme auftreten, bitte unbedingt Frau Gericke informieren.

Die Meldefrist von 10 Tagen bleibt bestehen. Genaue Entsorgungstage konnten von der Firma noch nicht genannt werden.

Also alle die keinen Stutzen haben unbedingt die ganze Woche den Zugang zur Grube gewähren.

Ferner bitten wir Euch, uns schriftlich als einfache Zeichnung, mitzuteilen wo sich Eure Grube auf dem Grundstück befindet.


Ab 01.01.2026 werden Absaugstutzen Pflicht.

Die neue Entsorgungsfirma ist .

Stolzenhagener Dienstleistungs – Logistik GmbH
Mühlenstr. 10 1
15306 Seelow

Euer Vorstand

Wichtig für alle Ig-AB Mitglieder

Ig-Ab neue Verantwortliche – ab sofort

Für die Abfuhren ist ab sofort Peter Schulz verantwortlich. Die Abrechnung übernimmt Jutta Gericke.

Die Termine für die Aufträge der Fäkalien Entsorgung und Abgabe der Stände der Wasseruhren bleiben wie gehabt. An unseren Müllplatz (Birkenweg) wird ein Briefkasten angebracht , dort können die schriftlichen Bestellungen für die Entsorgung eingeworfen werden, ansonsten kann man es weiterhin per E-Mail machen, ig-ab@web.de .
Der Vorstand

Änderungen der Abwasserregelung

Wichtig betreffend der IG – AB

Die IG-AB hat eine neue E-Mail-Adresse.
Sie lautet:  igab.kgvteltow@gmail.com

Die IG-AB hat eine neue Telefonnummer
Sie lautet: 0163 164 21 36
(telefonische Sprechstunde jeweils Donnerstag von 17:00 bis 20:00 Uhr)

Meldungen können wie folgt abgegeben werden:

  • Per E-Mail
  • Per Zettel im Briefkasten bei unserem Müllplatz im Birkenweg
  • Per WhatsApp (dieses ist sogar sehr gewünscht)

            

  • Name / Vorname
  • Parzellen Nummer mit Angabe 1. (Bahnhof), 2. (Birkengrund)
  • Weg
  • Datum (von Montag bis Mittwoch)
  • Kubikmeter
  • Telefonnummer
  • Zettel bitte mit Unterschrift

Bitte die Wege (Hecken, Bäume usw.) so freihalten, dass die Entsorgungsfahrzeuge der Firma Kullmann durchfahren können. Sollte dies nicht sein, wird die Firma Kullmann eventuell nicht entsorgen.

Eure IG-AB  und euer Vorstand